Seite 09
ANMERKUNG. - Vermögensbestandteile sind in folgender Reihenfolge anzuführen: a) Landwirtschaftliche Maschinen einschliesslich derjenigen, die für die Erhaltunf und erste Veredlung der Produkte benötigt werden (Traktoren, Lokomobile, Dreschmaschinen, Sämaschinen, Mähmaschinen, Pumpen, Motoren, Turbinen, Weinbehälter, Weinpressen, Milchzentrifugen, usw.): b) Landwirtschaftliche Vorräte, Grün- und Körnerfutter, Stall- und Kunstdüngermittel, Brennholz, Brennstoffe, Kohle: c) Sostiges. Formular 6.
(Wenn der Raum nicht genügt, wird ein gleichlautendes separates Blatt eingelegt)
www.gottschee.de Inhaltsverzeichnis |