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9. WAREN JEGLICHER ART

die im Rahmen industrieller, kaufmännischer oder sonstiger gewerbsmässiger Tätigkeit dem An- oder Verkauf dienen, einschliesslich auch des Viehs, von Grün- und Körnerfutter, der Düngemittel, usw, die nicht Bestandteil von land- und forstwirtschaftlichen Betrieben sind.


Formular 11.


 Lfd.
No.
 Beschreibung  Menge  Angabe des Ortes wo sich der Gegenstand befindet Anschaf-
fungswert
 Anschaffungs-
datum
 Gegenwärt.
Wert in Lire
1 2 3 4 5 6 7
             
             
             
             
 GESAMTSUMME ... xxxx xxxx xxxx    


Bei Belastung mit Rechten
Dritter Angabe der (1)
Waren, die der Umsiedler mitzunehmen
beabsichtigt
Anmerkungen
Höhe Art Lfd. No. (2) Menge Gegenwert in Lire
8 9 10 11 12 13
           
           
           
xxxx   xxxx xxxx    

(Wenn der Raum nicht genügt, wird ein gleichlautendes separates Blatt eingelegt)

(1) Sicherstellung, Pfand.
(2) Wiederholung der laufenden Nummer, unter der die Gegenstände in Spalte 1 aufgeführt sind.
  
 
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