Die Kirchenbücher in den Gottscheer Pfarren, Josef Erker, Pfarrer in Mösel.


"Über die Standesregister in Österreich" veröffentlichte der Präsident der statistischen Zentralkommission in Wien Dr. Inama-Sternegg in der statistischen Monatschrift vom Jahre 1889 eine interessante Studie, in welcher er die Standesregister also bewertet: "Innerhalb der geordneten Gesellschaft gehören die Tatsachen der Geburt, der Ehe und des Todes keineswegs nur dem Gebiete des physischen Lebens und der Privatrechtsordung an; es sind eminet soziale Tatsachen, deren Konsequenzen in jedem einzelnen Falle zugleich die Familie und die Gemeinde, die Berufsgruppe und die Gesellschaftsklasse, in letzter Linie das ganze Volk und den ganzen Staat berühren."

Die in den westlichen Ländern Europas zum Teile schon früh eingebürgerte Institution der Kirchenbücher und damit auch die Führung der Matriken hat in Österreich vor dem Konzile von Trient (1545-1564) nur sehr geringe Verbreitung erlangt. Die Inventarisierung der Matriken ergab, daß unter den österreichischen Kronländern sich die ältesten Kirchenbücher am zahlreichsten in Tirol, Vorarlberg und im Küstenlande befinden. An diese drei Länder lassen sich die übrigen Alpenländer anreihen.

Das Konzil von Trient ordenete in seiner 24. Sitzung vorläufig nur die Einführung der Tauf- und Trauungsbücher an. Die ältesten vollständigen Matriken in Krain nach dieser Verordnung sind die Taufmatriken von Mannsburg, die mit dem Jahre 1584, und jene der Dompfarre Laibach, die mit dem Jahre 1588 beginnen.

Erst Papst Paul V. hat im Rituale Romanum vom Jahre 1641 den Gebrauch aller Kirchenbücher oder Matriken zur Pflicht gemacht. So sind wir seit dieser Zeit in Krain schon viele vollständige Matriken. Auch die Gottscheer Pfarren sind darunter vertreten.

Die Kirchenbücher der Gottscheer Pfarren sind noch von größerer Wichtigkeit als die in anderen Pfarren, weil sie nicht bloß Geschichtsquellen für die Ermittlung der Volksbewegung, Volks- und Einwohnerzahl in den alten Zeiten, sondern auch Dokumente sind für das deutsche Volkstum der Gottscheer und für die Erkundung aller Gottscheer Priester, welche seit Einführung der Kirchenbücher in den einzelenen Gottscheer Pfarren gewirkt haben. Die Kirchenbücher der Gottscheer Pfarren bilden somit ein sehr wertvolles Material für die historische Statistik des Gottscheer Volkes.

Auch in den Gottscheer Pfarren fing man frühzeitig an, die Kirchenbücher zu führen. Doch gingen alle Ersten entweder durch Brand oder durch Verschleppung beim Absterben der Pfarrer zu Grunde. Die Pfarrhäuser waren damals noch hölzerne Bauten und fingen leicht Feuer.

In der Stadtpfarre Gottschee sind die ältesten Kirchenbücher. Die Sterbebücher beginnen mit dem Jahre 1669, die Trauungsbücher 1672, die Taufbücher 1684.

In der Pfarre Altlag stammen die Kirchenbücher aus dem Jahre 1691. Die früheren wurden durch Feuersbrunst am 15. April 1691 vernichtet, wie auf dem Titelblatte des späteren Taufbuches vermerkt ist: "Den 15. April 1691 sind drei Häuser, der Pfarrhof samt der Kirche um 10 Uhr in der Nacht gänzlich abgebrannt, die Taufbücher, von sechs Herren Pfarrern geschrieben, sind auch dem Feuer zum Opfer gefallen, das durch eine Frau Gertrud Folker entstanden ist."

In der Pfarre Rieg reichen die Pfarrbücher zurück in das Jahr 1693. Auch hier sind alle früheren verbrannt. So heißt es in einem späteren Kirchenbuch: "Die 24. Augusti 1693 haec domus cum omnibus libris scriptis et adnotationibus totaliter in cinerem redacta" = Am 24. August 1693 ist der Pfarrhof mit allen Büchern, Schriften und Aufzeichnungen gänzlich in Asche gelegt oder verbrannt worden.

In der Pfarre Tschermoschnitz gehen die Taufbücher zurück bis zum Jahre 1674, die Trauungsbücher bis 1701, die Sterbebücher bis 1741.

In der Pfarre Stockendorf ist das älteste Trauungsbuch aus dem Jahre 1741, das Taufbuch 1766, das Sterbebuch 1790.

In der Pfarre Mösel datieren alle drei ältesten Kirchenbücher aus dem Jahre 1712. Auch hier werden die ersten Bücher auf irgend eine Weise zugrunde gegangen sein.

In der Pfarre Nesseltal tragen die ältesten Kirchenbücher die Jahreszahl 1724. Auch da sind die früheren Bücher wahrscheinlich durch Feuer vernichtet worden.

In den anderen Pfarren wurden die Kirchenbücher eingeführt in den Jahren ihrer Erhebung zu selbständigen Lokalkaplaneien: In Masern 1767, in Mitterdorf 1788, in Morobitz 1792, in Pölland 1792, in Unterlag 1798, in Obergras-Suchen 1799, in Ebental 1808, in Unterwarmberg 1826, in Unterdeutschau 1828, in Oberskrill 1840, in Göttenitz 1847.

Durch die Verordnung vom 2. März 1771 wurden die Ordinariate angewiesen, die Pfarren zu überwachen, daß sie die Kirchenbücher, für welche in dieser Zeit bereits der Ausdruck "Matriken erscheint, nach den Vorschriften der österreichischen Gesetzgebung führen. Aber erst mit dem Patente Kaiser Josefs II. vom 20 Februar 1784 wurde für das Standesregister-Wesen jene Grundlage genommen, auf welcher es im wesentlichen noch heute beruht. Vom Jahre 1595 bis 1788 war die lateinische Sprache die vorgeschriebene kirchliche Amtssprache. Im Jahre 1788 wurde die deutsche Sprache zum kirchlichen Amtsgebrauche angeordnet. Aus diesem Grunde wurden die Matriken bis 1788 in lateinischer Sprache und von 1788 weitzer in deutscher Sprache geführt.

(Jubiläums-Festbuch der Gottscheer 600-Jahrfeier 1930, Josef Erker, Pfarrer in Mösel)


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