4. Die Vorbereitungen des Stabshauptamtes für die Umsiedlung

Ebenso rasch hatte die Stabsstelle die unmittelbaren Vorbereitungen für die Umsiedlung in die Wege geleitet. Am 12. Mai 1941 trafen drei Angehörige der Volksgruppenführung Gottschee in Berlin ein. Mit dem zuständigen Referenten, Dr. STIER, besprachen sie Modalitäten der Umsiedlung, vor allem die Vorarbeiten, die von der

Volksgruppenführung ausgeführt werden sollten. Dabei drängten die Gottscheer auf eine Umsiedlung innerhalb kürzester Frist. Sie motivierten ihren Wunsch damit, daß die wirtschaftlichen Schwierigkeiten in der Gottschee seit der Besetzung durch die Italiener größer geworden seien.

,... Auch mein Hinweis, daß die Umsiedler dann darauf verzichten müßten, bereits fertig ausgestattete, bzw. gut instand gesetzte Höfe vorzufinden, änderte nichts an der Stellungnahme der Volksgruppenführer. Sie erklärten vielmehr, daß die Gottscheer lieber im Herbst in die Höfe der Slowenen ziehen und an dem Bau ihrer neuen Höfe mithelfen würden, als noch längere Zeit in der Gottschee zu verbleiben." (21)

Der zuständige Sachbearbeiter des RKFDV unterstützte diese Bestrebungen und übernahm auch den Terminvorschlag der Volksgruppenführung (22).

Ferner wurde die Organisation der Umsiedlung bei den Verhandlungen der Gottscheer Volksgruppenführer weitgehend festgelegt. Die Gottscheer sollten "von Hof zu Hof" umgesiedelt werden, um dadurch einen Lageraufenthalt zu vermeiden.

Das Schema des Umsiedlungsvorganges skizzierte Dr. STIER folgendermaßen:

".. .Die Lenkung der Umsiedlung [soll] unmittelbar von dem Beauftragten in Marburg bzw. einem von ihm gebildeten Ansiedlungsstab durchgeführt werden. ...
Die Vorerfassung erfolgt durch die Volksgruppe, . . .
Die Durchschleusung durch die EWZ. . ..
Die Taxierung der Vermögenswerte wird durch einen Vertreter der Deutschen Umsiedlungs-Treuhandgesellschaft bzw. der Deutschen Ansiedlungsgesellschaft vor der Umsiedlung in Gottschee erfolgen.
Das Auswärtige Amt beabsichtigt, in Gottschee eine Nebenstelle des Konsulats Laibach einzurichten." (23)

Damit waren die Grundlinien der Umsiedlung vorgezeichnet, die später nur noch unwesentlich abgeändert wurden. Dabei fällt die starke Beteiligung der Gottscheer selbst an den Vorarbeiten und die Ausschaltung der VoMi auf; das war nur möglich auf Grund der guten Organisation der Gottscheer; denn sonst hatte die VoMi bei allen Umsiedlungen Erfassung, Transport und Lagerbetreuung zu besorgen (24).

Die Basis für die Kompetenzen und Arbeiten der Dienststellen, die an der Umsiedlung der Gottscheer beteiligt waren, schuf das Stabshauptamt noch in der ersten Julihälfte mit der Richtlinie vom 4. Juli 1941 über die "Menschenverteilung" und der Anordnung vom 14. Juli 1941 über die "Aufgabenverteilung" (25).

  "...
Der Reichsführer SS                              
Reichskommissar für die Festigung
Deutschen Volkstums
Anordnung Nr. 38/I: Verteilung der Vorgenannten

Berlin, den 14. Juli 1941
  Zur Durchführung der Umsiedlung der Reichs- und Volksdeutschen aus der Gottscheer Volksinsel und aus den anderen zu Italien kommenden Gebieten des ehemaligen Jugoslawien ordne ich an:

1. Nach Abschluß der zwischenstaatlichen Verhandlungen der Deutschen Reichsregierung und der Königlich Italienischen Regierung errichtet das Stabsamt des Reichskommissars für die Festigung deutschen Volkstums in der Stadt Gottschee eine "Amtliche Deutsche Umsiedlungsstelle". Diese führt nach Maßgabe des deutsch-italienischen
Umsiedlungsvertrages und meiner nachstehenden Anordnungen sämtliche im Vertragsgebiet erforderlichen Maßnahmen durch. Bei der praktischen Arbeit sind Vertreter der Volksgruppe im Einvernehmen mit der Volksgruppenführung heranzuziehen.

2. Der Leiter der "Amtlichen Deutschen Umsiedlungsstelle" ernennt nach Erfordernis in den einzelnen größeren Orten der Gottschee und an anderen Orten des Vertragsgebietes Gebietsbeauftragte.

3. Die Einwandererzentralstelle des Chefs der Sicherheitspolizei und des SD wird im Vertragsgebiet zur Erfassung der Umsiedler eingesetzt und führt diese gemäß den besonderen Vereinbarungen durch.

4. Mit der Überführung und Sicherstellung des geistigen und dinglichen Kulturgutes sowie der Kunst- und Archivgüter beauftrage ich den Reichsgeschäftsführer der Forschungs- und Lehrgemeinschaft "Das Ahnenerbe", dessen örtlich eingesetzte Sachbearbeiter für die Zeit ihres Auftrags zur "Amtlichen Deutschen Umsiedlungsstelle" gehören.

5. Für die Fragen der Vermögenserfassung und des Vermögensausgleichs einschließlich der etwaigen vorläufigen Versorgung der Umsiedler mit Barmitteln ist nach den vorhandenen Richtlinien die Deutsche Umsiedlungs-Treuhand G.m.b.H. verantwortlich. Die Beauftragten der Deutschen Umsiedlungs-Treuhand G.m.b.H. gehören während ihrer Tätigkeit im Vertragsgebiet der "Amtlichen Deutschen Umsiedlungsstelle" an und unterstehen disziplinär ihrem Leiter; sachliche Weisungen erhalten sie von der Zentrale der Deutschen Umsiedlungs-Treuhand G.m.b.H. in Berlin.

6. Die notwendigen Evakuierungen im Ansiedlungsgebiet führt der Chef der Sicherheitspolizei und des SD nach den vor mir bereits erlassenen Richtlinien durch.

7. Die Gottscheer werden an der Reichsgrenze von meinem Beauftragten für die Festigung deutschen Volkstums in der Steiermark, zu dem ich den Gauleiter und Reichsstatthalter in der Steiermark, Pg. Uiberreither, ernannt habe, übernommen und in das Ansiedlungsgebiet weitertransportiert.

8. Die Umsiedlung erfolgt grundsätzlich von Hof zu Hof. Etwa notwendige Durchgangslager, die möglichst zu vermeiden sind, errichtet mein Beauftragter in der Steiermark, bzw. Kärnten.

9. Die Ansiedlungsplanung und Ansetzung der Umsiedler ist von meinem Beauftragten in der Steiermark ... vorzubereiten und nach Einholung der Zustimmung meines Stabshauptamtes durchzuführen. Mein Beauftragter zieht zu diesem Zweck auch Vertreter der Volksgruppe heran.

12. Die Vorbereitungen zur Umsiedlung sind sofort nach Abschluß des Umsiedlungsvertrages mit der Königlich Italienischen Regierung in Angriff zu nehmen. Diese Umsiedlung ist bis zum 15. Oktober 1941 abzuschließen.

In Vertretung:
gez. Greifelt
SS-Brigadeführer" (26)"
 
Es überrascht zunächst einmal, daß das künftige Ansiedlungsgebiet der Gottscheer bis zum 4. Juli 1941 offenbar nur vage skizziert war, obwohl der Umsiedlungsbeschluß bereits Ende April gefaßt worden war und obwohl das Stabshauptamt forderte, daß die Umsiedlung bis zum 15. Oktober abgeschlossen sein sollte. Die Einhaltung dieses Termins schien schon deshalb fraglich, weil der Ansiedlungsstab mit seinen Planungsarbeiten erst eigentlich beginnen konnte, wenn "die Verteilung der Gottscheer nach Gemeinden und Dörfern" feststand, also theoretisch frühestens am 15. August 1941 (27).
Als besonders retardierendes Moment bei der Um- und Ansiedlung der Gottscheer sollte sich aber die Problematik erweisen, die sich in Punkt 9 der Anordnung 38/I verbarg:

"Ansiedlungsplan und Ansetzung der Umsiedler ist von meinem Beauftragten in der Steiermark ... vorzubereiten und nach Einholung der Zustimmung meines Stabshauptamtes durchzuführen."

Infolge des Status, den HIMMLER dem Gauleiter als Beauftragten hatte zugestehen müssen, hatte die RKFDV-Zentrale gar nicht anders formulieren können. Sie besaß zwar noch immer die letzte Entscheidungsbefugnis; der Gauleiter konnte aber nun durch Verzögerung seiner Zustimmung auf die Termine für die Umsiedlung der Gottscheer entscheidend einwirken und damit die gesamte RKFDV-Planung sabotieren. Diese Problematik wurde in den Monaten August/September 1941 insofern aktuell, als für den Gauleiter zu diesem Zeitpunkt die entscheidende Frage in der Untersteiermark nicht die Ansiedlung der Gottscheer, sondern die Beruhigung und Eindeutschung der Slowenen war (28).

Das wirkte sich besonders ungünstig aus auf die Arbeit des Ansiedlungsstabes, der als wichtiges Gelenk für die Um- und Ansiedlung fungieren sollte, in den beiden Anordnungen nur deshalb nicht ausdrücklich erwähnt wurde, weil er der RKFDV-Dienststelle Marburg als Hauptabteilung eingegliedert war. Ihm oblag die Siedlungsplanung im künftigen Ansiedlungsgebiet der Gottscheer und auch die Lenkung des Ansiedlungsvorganges in der Weise, daß der "Abruf", d. h. die Festsetzung des Termins für den Abtransport aus der Gottschee, durch den Führer des Ansiedlungsstabes erfolgte, der beim "Deutschen Umsiedlungsbevollmächtigten" in Laibach die jeweils genau berechnete Anzahl von Gottscheern anforderte (29).

Die Funktionen dieses "Deutschen Umsiedlungsbevollmächtigten", der "nach Abschluß der zwischenstaatlichen Verhandlungen der Deutschen Reichsregierung und der Königlich Italienischen Regierung" die "Amtliche Deutsche Umsiedlungsstelle" in der Gottschee leiten sollte, basierten im wesentlichen auf der Anordnung 38/I vom 14. Juli 1941. Danach fielen ihm drei Hauptaufgaben zu, die im Umsiedlungsvertrag vom 31. August 1941 endgültig präzisiert wurden:

1. Die Erfassung des Umsiedlungsvermögens,
2. Die Annahme der Option der Umsiedler,
3. Die Organisation der Umsiedlung, besonders des Transports. (30)

Daß der DUB jedoch nicht nur für technische, wirtschaftliche und vermögensrechtliche Fragen zuständig war, stellte sich dann später bei den Arbeiten im Umsiedlungsgebiet heraus; denn die Weisungen des Stabshauptamtes des RKFDV an den DUB erstreckten sich nicht allein auf die drei Hauptaufgaben, sondern gingen teilweise darüber hinaus (31).

Der DUB nahm anfangs an den diplomatischen Verhandlungen in Rom über die Umsiedlung der Gottscheer teil, soweit sie wirtschaftlicher Art waren. Unmittelbar nach Abschluß des Vertrages am 31. August 1941 traf eine Vorausabteilung des DUB mit dessen Stellvertreter in Gottschee ein, um sich über den Stand der Vorarbeiten, die

von der Volksgruppe bereits geleistet worden waren, zu informieren, und um entsprechend Punkt 12 der Anordnung 38/I vorzugehen:

"Die Vorbereitungen zur Umsiedlung sind sofort nach Abschluß des Umsiedlungsvertrages in Angriff zu nehmen."

Diese Vorkommission zeigte sich zufrieden mit den organisatorischen und technischen Vorbereitungen, die in der Berliner Besprechung Mitte Mai 1941 zwischen RKFDV und Volksgruppenführung vereinbart worden waren.

Grundsätzlich hatte das Stabshauptamt in der Instanz und in der Person des DUB möglichst umfassende Kompetenzen vereinigt, um alle auf italienischem Hoheitsgebiet anfallenden Arbeiten, die zwischenstaatliche Vereinbarungen voraussetzten oder solcher bedurften, an Ort und Stelle zentral und damit sachadäquat und schnell erledigen zu können. Die Italiener (31a) vermochten sich mit der Tätigkeit des DUB auf italienischem Hoheitsgebiete abzufinden, da die "Amtliche Deutsche Umsiedlungsstelle" nach außen deutlich als staatliche Instanz und nicht als Dienststelle der SS firmiert worden war, obwohl sie vom Stabshauptamt errichtet und geführt wurde (32).

Das Aufgabengebiet der späteren Kulturkommission beim DUB wurde zum ersten Male in Punkt 4 der Anordnung 38/I vom 14. Juli 1941 erwähnt in der Formulierung:

"Mit der Überführung und Sicherstellung des geistigen und dinglichen Kulturgutes sowie der Kunst- und der Archivgüter beauftrage ich den Reichsgeschäftsführer ... ,Das Ahnenerbe', dessen örtlich eingesetzte Sachbearbeiter für die Zeit ihres Auftrages zur ,Amtlichen Deutschen Umsiedlungsstelle' gehören."

Im Vertrag vom 31. August 1941 wurde das "Ahnenerbe" nicht aufgeführt, da die eingesetzte Kommission als Abteilung beim DUB gegenüber den Italienern deklariert wurde. Ihr Leiter stellte ein umfangreiches Arbeitsprogramm auf (33), das allerdings aus mancherlei Gründen nicht ganz durchgeführt werden konnte (34). Er sah seine Funktion in zwei großen Sachbereichen:

  "1. Einmal mußte es Aufgabe der Kulturkommission sein, das lebendige geistige Volksgut sowie andere Ausprägungen der stammlichen Eigenart der Gottscheer in Haus, Hof und Lebensweise, also das Gesamtgebiet des Ahnenerbes, soweit wie möglich aufzunehmen, festzuhalten und für die spätere Darstellung sicherzustellen.

2. Zum ändern ergab sich aus der obigen Anordnung [38/I] ... für die Kulturkommission die Aufgabe, das dingliche Kulturgut, sowie das Archivgut.. . festzustellen und die Überführung dieses Gutes, wenn notwendig mit eigenen Mitteln, zu gewährleisten bzw. für seine Fotokopierung Sorge zu tragen." (35)

Der für diese relativ kleine Volksgruppe unverhältnismäßig groß scheinende Aufwand - zumal im Kriege - wurde damit motiviert, daß die Gottschee infolge ihrer Abgeschlossenheit "besonders urtümliche Formen deutschen Volksgutes und Volks
brauches" sich bewahrt habe und dadurch eine "Art wissenschaftlicher Schlüsselstellung" auf volkskundlichem Gebiete innehatte. (35a)

Trotz dieser eindringlich dargestellten Notwendigkeit sollte sich später doch zeigen, daß während der letzten Phase der Umsiedlung, die gekennzeichnet war durch Zeitnot und sich häufende technische sowie politische Schwierigkeiten, dem Sektor "Kultur" nur ein verhältnismäßig kleiner Spielraum zur Verfügung stand, den der Leiter der Kulturkommission jedoch mit Geschick für seine Ziele auszunutzen verstand.

Die Grundlagen für die Arbeit der EWZ [Einwanderungszentralstelle des Reichssicherheitshauptamtes] als der Prüfungsinstanz innerhalb des RKFDV-Systems wurden ebenfalls schon in den Besprechungen vom 13. Mai 41, der Richtlinie vom 4. 7. 41 und der Anordnung vom 14. Juli 41 geschaffen. In Punkt 2 der Richtlinie vom 4. Juli 41 wurde allerdings eine entscheidende Abänderung gegenüber den allgemeinen Praktiken der EWZ verfügt, in der die Sonderstellung der Gottscheer deutlich wird:

"Die von der EWZ durchzuführende rassische Untersuchung dient bei den Gottscheern der Bestandsaufnahme. Auf Vorschlag der Volksgruppenführung kann die EWZ einzelne Familien, die bei der Erfüllung der Grenzaufgaben im neuen Siedlungsgebiet eine Belastung darstellen würden, zur Ansetzung im Altreich bestimmen." Bei den Gottscheern konnte daher die rassische Untersuchung nicht ohne Billigung der Volksgruppenführung zu einer Diskriminierung in der Weise führen, daß Volksdeutsche zunächst einmal von ihren Landsleuten getrennt und zur "Wiedereindeutschung" Lagern im sogenannten Altreich zugeführt wurden. Dafür wurde der Volksgruppenführung ein schwerwiegendes Vorschlagsrecht gegenüber oppositionellen Gottscheern zugestanden, eine Tatsache, die noch zu ernsthaften Schwierigkeiten während der Endphase der Umsiedlung führen sollte.

Die EWZ wurde auch im Umsiedlungsvertrag vom 31. August 41 ausdrücklich erwähnt - im Gegensatz zum "Ahnenerbe" -, jedoch mußte sie innerhalb von acht Wochen ihre Arbeit auf italienischem Hoheitsgebiet abschließen.

Für die zügige Arbeit der EWZ war es vorteilhaft, daß die "Durchschleusung" im Heimatgebiet unmittelbar vor der Aussiedlung erfolgte. - Bisher war es - mit geringen Ausnahmen (36) - üblich gewesen, die Umsiedler zunächst auszusiedeln, sie dann in Lager nach Deutschland (in das "Altreich") zu bringen und sie erst darauf zu "schleusen". Das in der Gottschee praktizierte Verfahren brachte der EWZ den großen Vorteil ein, bei der Organisation der "Schleusung" durch die Beteiligung der Volksgruppenführung wertvolle Zeit einzusparen; damit stieg zwar das Gewicht der Volksgruppenführung im Rahmen der Umsiedlungsvorbereitungen, doch machte sich das für die EWZ nicht negativ bemerkbar (37).

Damit waren Mitte Juli auch die organisatorischen Grundlagen für die Umsiedlung der Gottscheer abgeschlossen.

Es blieben nun noch das diplomatische Problem des Umsiedlungsvertrages mit Italien und das der Aussiedlung der Slowenen aus dem künftigen Ansiedlungsgebiet der Gottscheer zu lösen. (38)

Die Umsiedlung der Gottscheer Deutschen, Hans Hermann Frensing, 1970

www.gottschee.de



Inhaltsverzeichnis





Anmerkungen :

21  Dr. STIER, Schreiben vom 20. 5. 41 an den Gauleiter UIBERREITHER, Betr.: Umsiedlung Gottschee; Handakte Dr. Stier.

22
 ebda. "Im Interesse einer ordnungsmäßigen Bewirtschaftung scheint mir der September .. . der richtige Termin für die Umsiedlung zu sein."

23
 Vermerk des Dr. STIER vom 14. 5. 1941, Betr.: Besprechungen über Umsiedlung der Gottscheer; Handakte Dr. STIER (gesperrt Gedrucktes ist im Original unterstrichen).

24
 In diesem Zusammenhang wirft ein "Organisationsvorschlag für die Umsiedlungsstelle Gottschee" noch ein bezeichnendes Licht auf die Rivalität der im Rahmen des RKFDV-Programms miteinander konkurrierenden SS-Stellen und Persönlichkeiten. SS-Obersturmbannführer Dr. LUIG, der Leiter der "Amtlichen Deutschen Ein- und Rückwanderungsstelle" (A.D.E.R.St.) bei der Südtirolumsiedlung, hatte am 10. 5. 41 - also vor den Berliner Besprechungen zwischen RKFDV-Stabsstelle und Gottscheern - Brigadeführer GREIFELT diesen "Organisationsvorschlag" übermittelt. In diesem Plan war vorgesehen, im Rahmen der A.D.E.R.St. eine "Zweigstelle Gottschee" einzurichten. Die RKFDV-Stabsstelle überging aber diesen Vorstoß, einmal, um sich die zentrale Lenkung der Umsiedlung nicht entwinden zu lassen, zum andern, weil GREIFELT gegenüber dem als exzentrisch und ehrgeizig geltenden Dr. LUIG persönliche Vorbehalte hatte. - Organisationsvorschlag für die Umsiedlungsstelle Gottschee. SS-Brigadeführer GREIFELT auf Wunsch mitgegeben am 10. 5. 41 ... Ausarbeitung: Luig .. .; Handakte Dr. STIER.

Zur Beurteilung Dr. LUIGS S.  C. F. LATOUR, Südtirol . .., a.a.O. S. 83 f. und Niederschrift Dr. STIER, Antw. 7: "Die A.D.E.R.St. wurde bei der Umsiedlung der Gottscheer Volksdeutschen wohl vor allem deswegen nicht eingeschaltet, weil GREIFELT aus persönlichen Gründen daran interessiert war, daß Dr. LUIG seinen Einflußbereich nicht erweiterte."

25
 Anordnung Nr. 38/I des Reichsführers-SS vom 14. 7. 41, NAW, Roll 306, Frame 2433953.

26  
Aus "Der Menscheneinsatz", 1. Nachtrag, September 1941, BA, R 49/3000
Dazu ebda:
"Der Reichsführer-SS                                                                                               Berlin, den 4. Juli 1941
      RKFDV
Betr.: Verteilung der Volks- und Reichsdeutschen aus der Gottschee und den übrigen italienisch gewordenen Gebieten des ehemaligen Jugoslawien.

1. Als Ansiedlungsgebiet der Volks- und Reichsdeutschen aus der Gottschee bestimme ich die Untersteiermark, und zwar das mir von meinem Beauftragten in der Steiermark noch näher zu bezeichnende Gebiet zwischen den Flüssen Save und Sotla (Ranner Dreieck). Der Umfang des Ansiedlungsgebietes ist so festzulegen, daß für den einzelnen Umsiedler eine gesunde Lebensgrundlage gewährleistet ist.

Meine Anordnung 7/II ist dabei zugrunde zu legen. Die Ansiedlungsarbeiten sind so zu beschleunigen, daß die Umsiedlung bis zum 15. Oktober 1941 beendet ist. Der Vorschlag für die Verteilung der Gottscheer nach Gemeinden und Dörfern ist mir spätestens bis zum 15. August 1941 vorzulegen.

2. Die Gottscheer Volks- und Reichsdeutschen sind geschlossen anzusiedeln.
Die von der Einwandererzentralstelle durchzuführende rassische Untersuchung dient bei den Gottscheern der Bestandsaufnahme. Auf Vorschlag der Volksgruppenführung kann die Einwandererzentralstelle einzelne Familien, die bei der Erfüllung der Grenzaufgaben im neuen Siedlungsgebiet eine Belastung darstellen würden, zur Ansetzung im Altreich bestimmen.

In Vertretung: gez. Greifelt, SS-Brigadeführer"


27  
Da jedoch Gauleiter UIBERREITHER die Grenzen des Ansiedlungsgebietes erst am 15. 9. 1941 endgültig festlegte, konnte man mit den Planungsarbeiten nicht früher beginnen. Ursprünglich war nicht an eine geschlossene Umsiedlung der Gottscheer gedacht. Man wollte sie erst wie die Buchenland- und Bessarabiendeutschen verstreut ansiedeln, kam aber sehr bald von diesem Plan ab.

28
 Einzelheiten dazu und über UIBERREITHERS Zusammenarbeit mit dem Gesandten in Agram: s. u. S. 52 f. "Slowenenaussiedlung".

29
 Bereits in der Besprechung des Stabshauptamtes mit der Volkgruppenführung vom 14. 5. 41 war ein Ansiedlungsstab als Leitstelle auch für die Umsiedlung vorgesehen worden. Organisatorisch entwickelte er sich aus dem Referat "Ansiedlung" der RKFDV-Dienststelle Marburg, und auch als Hauptabteilung unterstand er noch unmittelbar dem Stabsleiter in Marburg.

30  
Zum Deutsch-Italienischen Umsiedlungsvertrag s. u. S. 42 ff.

31
 siehe dazu: a) Kap. "Slowenenaussiedlung" S. 54, Blitz-Fernschreiben Dr. WOLLERTS an SS-Gruppenführer Greifelt v. 4. 10. 41; im Besitz d. Verf. - b) Kap. "Option" S. 93; Aufruf Dr. WOLLERTS "Gottscheer-Deutsche!" in: Gottscheer Zeitung, 38. Jg., Nr. 47, vom 17. 11. 1941 und s. u. S. 91 f.: Brief Dr. STIERS vom 28. 10. 1941 an Dr. WOLLERT, Betr.: Stimmung in der Bevölkerung; Handakte Dr. STIER.

31a
 Die Italiener hegten gegenüber den bei der Umsiedlung in Südtirol eingesetzten SS-Dienststellen erhebliche Ressentiments.

32  
Dazu C. F, LATOUR, Südtirol und die Achse Berlin-Rom, 1938-1945. Stuttgart 1962, S. 84 f.

33
 Bericht über die Tätigkeit der Kulturkommission .. ., erstattet durch Prof. Dr. HANS SCHWALM, SS-Hauptsturmführer, ohne Datum, wahrscheinlich Ende Juni 1942; NAW Roll 306, frame 2434265-2434350.

34  
s. u. S. 115 f. "Bilanzen".

35  
s. Anm. 33.

35a
 vgl. HWB a.a.O. S. 73 ff. Über das Gottscheer Volkslied im besonderen die Neuausgabe der "Gottscheer Volkslieder" Bd. I, Mainz 1969.

36
 Auch die Cholmer Deutschen wurden von Hof zu Hof umgesiedelt.

37  
s. u. S. 90 f.

38  s. u. Anhang IV, S. 173 f.
 

www.gottschee.de



Inhaltsverzeichnis